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Kreative zu arm für die Grundrente!

zur Mitunterzeichnung: Appell des BBK Bundesvebandes.  Kreative zu arm für die Grundrente – Senkung des geforderten Mindesteinkommens

„Lebensleistung verdient Respekt.“

Stimmt. Das gilt für alle. Auch für Kreative.

Pressemitteilung des Bundesverbands bildender Künstlerinnen und Künstler vom 18.02.2020

Mit der nun bekannt gewordenen zweiten Bedingung für den Bezug von Grundrente wird vielen von ihnen genau dieser Respekt jedoch versagt werden.Zusätzlich zu den mindestens 33 Jahren Beitragszeiten in der Rentenversicherung muss in diesen Zeiten auch noch ein Mindesteinkommen von mindestens 30 % des bundesweiten Durchschnittseinkommens erwirtschaftet werden. Wer darunter liegt, fällt durchs Raster.

-->Hier können Sie den Appell einsehen (pdf)

Sie wäre fast unbemerkt geblieben, die zweite Hürde für die Grundrente! Nicht nur mindestens 33 Jahre Einzahlung in die Rentenversicherung sind Voraussetzung, sondern auch ein Mindesteinkommen von einem Drittel des durchschnittlichen Einkommens in Deutschland. Angesichts ihres schwankenden Einkommens schließt diese Regelung tausende Künstler*innen und Kreative von der Grundrente aus, selbst wenn sie es schaffen, 33 Jahre in die Rentenversicherung einzuzahlen.

Künstlerisches Einkommen unterliegt großen Schwankungen. Viele Künstler*innen mit klassischen Erwerbsbiografien werden aus objektiven Gründen diese beiden Hürden nicht gleichzeitig nehmen können – diese Bedingungen widersprechen schlicht der gelebten künstlerischen Realität und schließen daher viele Kreative von der Grundrente aus.Die Bundesregierung will entsprechend ihrer Begründung mit der Mindestgrenze diejenigen von der Grundrente ausschließen, deren Einkommen „lediglich die Bedeutung eines ergänzenden Einkommens“hat; sie nennt Minijobber als Beispiel.

Viele Künstlerinnen und Künstler waren aber 35 Jahre voll berufstätig und erreichen dennoch nicht das verlangte Mindesteinkommen in dieser Zeit. Diese Arbeit mit Nebentätigkeit gleichzustellen degradiert die Lebensleistung derjenigen, die Kunst und Kultur schaffen und damit fundamental zum Zusammenhalt der Gesellschaft beitragen, jedoch immer noch nicht adäquat vergütet werden. Die unterzeichnenden Verbände fordern daher die Bundesregierung, die Abgeordneten des Bundestags und den Bundesrat auf, diese zweite Hürde auf maximal 10 % des Durchschnittseinkommens abzusenken – orientiert am Mindesteinkommen, das mit gutem Grund (!) Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse ist.

Auch für Kreative gilt: „Arbeit muss sich lohnen – auch in der Rente.“

Den Appell, dies zu korrigieren, von Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK), Deutschem Künstlerbund, Internationaler Gesellschaft für Bildende Künste, Arbeitsgemeinschaft Deutscher Kunstvereine, Stiftung Kunstfonds, Internationalem Künstlergremium, Deutsche Jazzunion und ProQuote Film haben in kurzer Zeit knapp 8.000 Menschen mitunterzeichnet.

Wir fordern die Bundesregierung auf, den Referentenentwurf an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit der Forderung zurückzuverweisen, das geforderte Mindesteinkommen für den Bezug der Grundrente deutlich abzusenken.

Lebensleistung verdient Respekt. Stimmt. Das gilt auch für Kreative!

(--> Hier können Sie mitunterzeichnen)

 

Update: Januar 2021

Grundrente verabschiedet - Forderung bleibt
Seit 1. Januar 2021 ist das Gesetz zur Einführung der Grundrente in Kraft. Informationen finden sich hier.

Leider wurde der Appell der 46.000 Unterzeichner*innen nicht gehört, die die Absenkung des verlangten Mindesteinkommens forderten. Das ist mehr als bedauerlich, denn viele Künstler*innen werden angesichts prekärer Einkommen nichts davon haben.

Deshalb fordert der BBK die Parteien auf, eine entsprechende Nachbesserung im nächsten Koalitionsvertrag festzuschreiben.

https://www.bbk-bundesverband.de/beruf-kunst/soziale-sicherung/altersvorsorge/kreative-zu-arm-fuer-die-grundrente