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Lithografie | Helene Endlich


Der Steindruck ist eine der großen Drucktechniken.

Bei diesem Flachdruckverfahren wird klassischer Weise mit spezieller Kreide oder Tusche auf den Stein gezeichnet. Neben dem direkten Arbeiten auf dem geschliffenen Stein gibt es aber auch unterschiedliche Möglichkeiten des "Umdrucks", wie z.B. das Übertragen von Fotokopien auf den Stein. Zu den notwendigen Arbeitsschritten, wie das Schleifen und Präparieren des bezeichneten Steins, werden die Kursteilnehmer angeleitet. Außerdem kann die Schablithografie kennengelernt werden.

Von den unterschiedlich bearbeiteten Drucksteinen werden dann mehrere Abzüge gedruckt. Neben dem handwerklichen Vorgehen wird auch dem Experiment genügend Raum gelassen, so dass in diesem Kurs auch Anfänger zu guten Ergebnissen kommen können.

Den Teilnehmern wird zu Beginn anhand von Beispielen die vielfältigen Ausdrucksmöglichkeiten, die der Steindruck bietet, aufgezeigt. Erste eigene Ideen, Skizzen und Bildmaterial sollte mitgebracht werden.

Kurs ab Donnerstag, 21. November 2024 / 5 Abende / 19.00 Uhr bis 22.00 Uhr


Kursgebühr: € 125,- (zzgl. € 8,- Materialkosten)



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Die Anmeldung zu den Kursen ist nach Erhalt einer Anmeldebestätigung verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Kursgebühr.

Sie können sich schriftlich oder per Email anmelden.

Der BBK kann wegen zu geringer Teilnehmerzahl, Ausfall eines Dozenten oder aus anderen Gründen einen Kurs absagen. In diesem Fall werden geleistete Zahlungen erstattet.

Teilnehmende können durch schriftliche Erklärung von einem Kurs zurücktreten. Geht diese Erklärung dem BBK bis spätestens 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn zu, wird die bezahlte Gebühr abzgl. einer Bearbeitungspauschale in Höhe von EUR 5,– erstattet. Geht die Erklärung später als 7 Werktage vor Kursbeginn zu, ist eine Gebührenerstattung nicht möglich.

Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Verschulden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
(i) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und
(ii) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf). In diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

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