Sticker Siebdruck Workshop |
Sophie Fladt
In diesem Workshop könnt ihr siebgedruckte Sticker produzieren. Ihr könnt simple Tags, einen Character oder mehrfarbige Styles drucken.
Das Konzept dieses Workshops ist eher auf die Graffiti Community ausgerichtet, alle anderen sind aber ebenso herzlich willkommen.
Was ihr braucht sind schwarze Marker und optional Spraydosen, um die Sticker etwas bunter zu machen. Photoshop Skills wären gut, aber nicht notwendig. Wenn ihr eigene blanko Sticker, Klebeetiketten oder Vinylfolie habt, gerne mitbringen. Ansonsten haben wir indoor Sticker Papier, das special Outdoor Vinyl Sticker Papier gibt’s bei uns zum Selbstkostenpreis.
Freitag Abend wird es eine Siebdruck Einführung geben und wir besprechen, was eure Möglichkeiten sind und was ihr am nächsten Tag mitbringen solltet. Wenn ihr schon Motivideen und Vorlagen habt, bringt sie gerne schon am Freitag mit. Samstag und Sonntag belichtet ihr dann eure Motive auf Siebe und druckt Sticker.
Workshop vom 23. - 25. Mai 2025 / Freitag 18-20 Uhr, Samstag & Sonntag je 11-16 Uhr
Kursgebühr: € 150,- (zzgl. Materialkosten)
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Sticker Siebdruck Workshop
Die Anmeldung zu den Kursen ist nach Erhalt einer Anmeldebestätigung verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Kursgebühr.
Sie können sich schriftlich oder per Email anmelden.
Der BBK kann wegen zu geringer Teilnehmerzahl, Ausfall eines Dozenten oder aus anderen Gründen einen Kurs absagen. In diesem Fall werden geleistete Zahlungen erstattet.
Teilnehmende können durch schriftliche Erklärung von einem Kurs zurücktreten. Geht diese Erklärung dem BBK bis spätestens 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn zu, wird die bezahlte Gebühr abzgl. einer Bearbeitungspauschale in Höhe von EUR 5,– erstattet. Geht die Erklärung später als 7 Werktage vor Kursbeginn zu, ist eine Gebührenerstattung nicht möglich.
Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Verschulden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
(i) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und
(ii) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf). In diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Weitere Informationen über Werkstätten, Kurse und Kursleiter bekommen Sie
dienstags 17-20 Uhr, freitags 10–13 Uhr unter Telefon 0621/336 1 336.
Ebenso erfahren Sie hier alles über die Durchführung von Studientagen in den Werkstätten.