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Blaudruck für Vorschul- und Grundschulkinder | Cordula Hilgert


Bei Blaudruck, auch Cyanotypie, genannt, handelt es sich um eine alte, monochrome Fototechnik, die sich leicht auch mit Kindern umsetzen lässt, da man keine Kamera dazu braucht. Das Trägermaterial (Papiere, Holz, Stoffe, …) wird in einem abgedunkelten Raum mit einer gelb-grünlichen Fotoemulsion (chemische Substanz -> Handschuhe benutzen!) beschichtet und getrocknet. Mit Motiven belegt und einer transparenten Platte bedeckt wird das Trägermaterial dann zum Belichten in die Sonne (alternativ unter entsprechende Leuchtmittel) gelegt.
Beim anschließenden Auswässern färben sich die nicht zugedeckten Teile vom Papier in einen schönen Blauton. An den bedeckten Stellen wäscht sich die Fotoemulsion raus und das Motiv wird in Papierfarbe sichtbar. Was bei Erwachsenen schon für einen AHA-Effekt sorgt, ist für Kinder wie Zauberei:
Einmal ausprobiert sind sie kaum noch zu stoppen und würden auch ohne weitere Anleitung zu vielen kreativen Ergebnissen kommen.

Die Kursleiterin Cordula Hilgert, die gerne mit fotografischen Techniken experimentiert, lebt und arbeitet als Künstlerin in Viernheim.

WO:                           Druckwerkstätten der BBK, Melchiorstr. 1 (FELINA), Mannheim

WER:                          3-6 jährige in Begleitung eines Erwachsenen |  Grundschulkinder ab 6 Jahre (nachmittags)

WIEVIEL:                    4 (mind.) bis 6 (max.) Kinder

KURSGEBÜHR:            20,00 € pro Kind | Schulkind: 25,00 € | Geschwisterkind: 20,00 €

MITZUBRINGEN:         - Klamotten, die schmutzig werden dürfen

                                 - Getränk und kleiner Pausensnack

                                 - Gräser, Blüten, Blätter (nicht zwingend)

WOCHENEND-WERKSTATT am Samstag, 23.09.2023 / 10-12 Uhr | 3-6 jährige in Begleitung eines Erwachsenen, 13-16 Uhr | ab 6 Jahre


Kursgebühr: 3-6 jährige in Begleitung eines Erwachsenen 20 €, ab 6 Jahre (Schulkinder) 25 € (Geschwister 20 €)



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Blaudruck für Vorschul- und Grundschulkinder










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Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Verschulden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
(i) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und
(ii) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf). In diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

Weitere Informationen über Werkstätten, Kurse und Kursleiter bekommen Sie
dienstags 17-20 Uhr, freitags 10–13 Uhr unter Telefon 0621/336 1 336.

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